Meldepflicht ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Mitteilungspflichten u.a. für Kassensysteme in Kraft. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Kassen fristgerecht zu melden, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Folgende Fristen müssen beachtet werden:
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
- Außer Betrieb genommene Kassen müssen ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden. Vor der Meldung der Außerbetriebnahme muss die Anschaffung bereits gemeldet sein.
Die Meldung erfolgt im Elster-Portal. Bei einigen Kassen sind Tools verfügbar, die eine elektronische Meldung unterstützen. Diese Meldungen müssen bei Änderungen (ggf. Ersatzgerät, saisonaler Einsatz etc.) immer für die gesamte Betriebsstätte durchgeführt werden.
E-Rechnung ab 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 muss der eigene Betrieb (nur B2B) in der Lage sein, E-Rechnungen bzw. X-Rechnungen empfangen zu können. Die E-Rechnung ist ein visuelles Dokument (PDF) in dem der strukturierte Datensatz der Rechnung enthalten ist. Die X-Rechnung ist lediglich der strukturierte Datensatz (XML). Nach spätestens zwei Jahren muss die Umstellung abgeschlossen sein, selbst E-Rechnung schreiben bzw. senden zu können. In der Übergangszeit, die man durchaus nutzen kann, entsteht jedoch der Umstand, dass sich ein gewerblicher Kunde gegen weitere Einkäufe bzw. Besuche entscheiden könnte, sofern keine E-Rechnung erzeugt werden kann. Bitte im eigenen Interesse umgehend handeln - wird z.B. mit EuCaSoft ab Version 6.0 umgesetzt.
Kassenarchiv
Die digitalen Finanzdaten der TSE müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden. Wir empfehlen eine automatisierte Sicherung nach dem Kassenabschluss. Es sind für Sie keine weiteren Maßnahmen erforderlich - wir verbinden die Kasse zum Sicherungsportal des Hersteller. Ebenso gilt dies für die E-Rechnungen: Für solche Betriebe, die kein ERP-System einsetzen, die Rechnungen z.B. mit Word schreiben, gibt es Lösungen ohne hohe Investitionen. Hier wird die Rechnung in eine E-Rechnung umgewandelt, und autom. revisionssicher archiviert - kann z.B. mit EuCaSoft ab Version 6.0 umgesetzt werden.
Kassenbuch
Die Übergabe der Belege in Papierform ist nach wie vor zulässig, jedoch wird immer öfter vom Stb. die digitale Form gewünscht. Zur digitalen Übertragung haben fast alle Kassensysteme integrierte Lösungen. Das Datev-konforme Kassenbuch kann der Stb. per Link zum Sicherungsportal herunterladen. Durch das Kassenarchiv sichern die Kassen die Fiskaldaten, und aus diesen Daten entsteht das Kassenbuch - 'Dinge' werden dadurch tatsächlich auch mal einfacher.
QUORiON: QCloud Berichtspaket
Das neue Berichtspaket beinhaltet neben den bislang erfolgreichen Funktionserweiterungen nun auch die Umsetzung der neuen Gesetze ab 2025. Unterstütze Kassensysteme: QMP 60 Serie, QMP 6000 Serie, QTouch 8/10/12/15B, QTouch 9/11/16, QTab 9, INViCTUS. Broschüre